Eine Intervention oder eine Maßnahme wird als Gute Praxis bezeichnet, wenn durch Forschung, Erfahrung und Expertenurteile ist plausibel gemacht ist, dass eine solche Praxis wirksam ist, also zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen kann. Im Feld personenbezogener Dienstleistungen (Bildung, Therapie, Pflege usw.) sind solche Praktiken (besonders auch in Kombination) geeignet, wünschbare Outcomes bei den Zielgruppen oder Impacts in einem System oder in einer Organisation auszulösen. Eine als gut klassifizierte Praxis gilt als vorbildhaft und nachahmenswert in professionellen Handlungsfeldern. Verbreitet sind z. B. "Merkmalskataloge" für "guten Unterricht"/"Unterrichtsqualität" oder "gute Lehre". Im Unterschied zur Besten Praxis ist ein empirisch abgestützer Nachweis verzichtbar, dass solche Praktiken in allen oder nur den meisten vergleichbaren Situationen ebenfalls wirken, doch kommen Expertinnen und Experten zu dem Urteil, dass dies oft der Fall sein wird. In Evaluationen kann ein Evaluationszweck die systematische Identifikation und der Nachweis von Guten Praktiken sein (auch Aufgabe im Benchmarking). In Literatur und Praxis wird vielfach nicht zwischen den beiden Konzepten der "guten" und der "besten" Praxis unterschieden.

engl.: good practice
frz.: bonne pratique

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