Der Evaluationszweck wird von Auftraggebenden und/oder anderen Stakeholdern festgelegt und bezeichnet, was diese mit der Evaluation und den erzeugten Evaluationsergebnissen erreichen wollen. Der Evaluationszweck bestimmt die Richtung der Evaluation: Jeder Evaluationsschritt ist so anzulegen, dass er dem jeweiligen Evaluationszweck dient.
Evaluationszwecke sind namentlich: Optimierung/Verbesserung, Entscheidungsfindung, Rechenschaftslegung, Wissensmanagement und Wissensgenerierung. Es ist umstritten, ob auch Legitimation ein seriöser Evaluationszweck ist. Eine Evaluation kann mehrere dieser Zwecke verfolgen. Dabei sollte ein primärer Evaluationsweck bestimmt sein, so dass die Evaluierenden im Falle von Zweckkonflikten eine sichere Orientierungsgrundlage haben. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, für verschiedene Evaluationsphasen unterschiedliche Prioritäten zu setzen, z. B. zuerst Verbesserung, dann Entscheidungsfindung oder Rechenschaftslegung.
Der Terminus Zweck (der Evaluation) wird von Zielen abgegrenzt, welche für Evaluationsgegenstände gesetzt werden.
engl.: purpose of evaluations
frz.: fin d'évaluation
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